bei mir gehts einwandfrei…
Bis letzte Woche bei mir auch, und ich hab eigentlich nix installiert etc. Opera funzt weiterhin.
Ist bei mir hin und wieder mit dem Chrome auch so. Aber mit dem Feuerfuchs habe ich keine Probleme und ich arbeite sowieso lieber mit einem zweiten Browser, weil ich mit Alt-Tab schneller zwischen den beiden Anzeigen switchen kann ![]()
Ist bei mir genauso. Vielleicht wg. der Schneegefahr in Bayern? :mrgreen:
Spaß beiseite, keine Ahnung, woran das liegt.
Vielleicht stört irgend eine Erweiterung? Probier mal in den Anonym-Modus (oder wie immer das auch heißt :oops: ) zu wechseln. Da sind die meisten Erweiterungen deaktiviert.
Gruß
Thomas
Unabhängig davon nur der Hinweis, dass die Daten auf der Karte zumindest in Sachsen zum Teil über drei Jahre alt sind. Interessanterweise gibt es sogar bei unterschiedlichen Zoomstufen Unterschiede.
Inkognito funzt auch nicht.
Habe auch mal alle Erweiterungen deaktiviert, trotzdem weiße Karte.
Vor 2 Wochen lief es ja immer und ich hab nix geändert am System…
In Bayern ist es eigentlich sehr aktuell, zumindest habe ich bisher nichts gegenteiliges festgestellt.
Ja, der Support meinte zu mir, dass die Aktualität der Daten wohl in den Händen des jeweiligen Landesvermessungsamtes läge und man selbst nur das darstellen könne, was man vom jeweiligen Bundesland bekommen hätte. Dies dann aber augenblicklich.
Hier mal ein konkretes Beispiel vom Flughafen Braunschweig.
In der Zoomstufe mit Maßstab 1:36112 ist die Landebahn noch nicht verlängert und die “Grasseler Straße” noch durchgehend:

Eine Zoomstufe mehr, also bei 1:18056 ist die Landebahn bereits verlängert und die “Grasseler Straße” unterbrochen:

Das geht auch umgekehrt. In Leipzig ist der Täubchenweg in großer Vergrößerung noch als Staatsstraße verzeichnet, obwohl er vor reichlich drei Jahren zur Kreisstraße herabgestuft wurde. Sobald man hinreichend rauszoomt, hat man den aktuellen Zustand.
Also wenn ich mir das hier durchlese, gehe ich nicht davon aus, das nutzen zu dürfen, oder?!
Das Ganze ist ziemlich schwammig formuliert. Wenn es dann mal spezifisch wird, bezieht man sich auf direktes Kopieren ganzer Datensätze, das Ausdrucken von Kartenausschnitten oder das Einbinden eines iFrames in seine eigene Homepage. Kein Wort also vom Abgleich von Daten bzw. dem eigenhändigen Abtippen, wie wir es tun würden.
Bezüglich der Nutzung der Geoportale ist in aller Regel eine eindeutige Quellenangabe notwendig. So fordert es z.B. das Portal für NRW. Die Tatsache, daß die Daten unentgeltlich genutzt werden dürfen bedeutet nämlich nicht, daß der Uhrheber sämtliche Rechte abgibt… Da Waze aber leider keine Möglichkeit bietet, einen sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, wird man die Daten der Portale wohl nicht nutzen dürfen…
Trifft das auch auf das bloße Abschreiben von Straßennamen zu?
Da bin ich leider auch kein juristischer Experte… Die Straßennamen stammen ja aus dem Datenbestand der Katasterämter, insofern dürften die Namen als Bestandteil der Gesamtdaten wohl auch geschützt sein…
Aber sind die nicht ohnehin Open Data? Wenn ich jetzt an jedem Straßenschild einzeln lang laufe und die Namen abpinsele, müssten sie nach der Logik doch auch geschützt sein, oder nicht?
Der Name selber wird wohl kaum geschützt sein. Das Abschreiben von den Schildern ist also okay. Wenn die Namen aber einer Datenbank oder einem anderen, fremden Datenbestand entnommen werden, dann ist dieser Datenbestand möglichweise ja ein geschütztes Werk. Und die Entnahme aus dem Datenbestand ist dann zwar möglicherweise kostenlos, aber eine Quellenangabe obligat…
Ich werd mich nochmal beim Support erkundigen, wie die das sehen. Im englischen Forum gab es mal die Aufforderung, von allen Ländern die Kontaktdaten der jeweiligen Vermessungsämter rauszusuchen. Wofür das war, weiß ich nicht, möglicherweise will man in Zukunft entweder einen offiziellen Kanal schaffen und/oder eine 3D-Karte bauen.
NRW Geoportal ist aber keine Datenbank, sondern stellt nur die Dienste zur Verfügung.
Die Darstellung ist vom NRW-Atlas.
Diese sagt zwar das bei Verwendung der Darstellungsdienste eine Quellenangabe erforderlich ist, da wir aber diese Darstellungsdienste nicht weiterführend nutzen, sondern eine eigene Datenbank erstellen trifft dies nicht zu.
Ansonsten gilt:
Gruß
t3ladi
@t3ladi
Soll mir recht sein ![]()
Eine Abklärung, die endgültige Rechtssicherheit schafft, wäre meiner Meinung nach aber dennoch notwendig.