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Benennung Verbindung von Bundesstraßen

Post by PeterG
Hi,
letzter Stand für die Verbindung von Bundesstraßen ist m. W., dass keine Ramps verwendet werden sollen sondern die Verbindungen auch als Bundesstraßen kategorisiert werden sollen. Ok, habe ich mal für eine Verbindung hier umgeändert, auch wenn ich da nicht wirklich eine Verbesserung sehe. Nichts gefunden habe ich allerdings dazu, wie die Verbindungsstücke benannt werden sollen. Eher unproblematisch ist das bei Verbindungsstücken, die nur eine Fahrtrichtung haben; da scheint mir jedenfalls die Bezeichnung der Bundesstraße, auf die das Stück führt, sinnvoll (müsste dann ja in der Ansage erscheinen), ggf. auch die auf Schildern angegebene nächste Ortschaft (also eigentlich wie bei Autobahnen). Aber wie bei zweispurigen Verbindungsstücken? Eine Richtungsangabe ist ja nicht möglich, weil das je nach Fahrtrichtung unterschiedlich ist, waze das aber nicht unterscheidet.
Beispiel:
https://world.waze.com/editor/?zoom=5&l ... s=76302338
In der einen Richtung führt das Segment auf die B203, in der anderen auf die B76, wie soll sowas benannt werden, so dass auch Routingansagen hilfreich sind? Dabei lasse ich mal außen vor, dass die Fahrtrichtung B76 in Wirklichkeit - so will es ja die gültige Benennungsanweisung - "B76 - B203 - Flensburger Straße" lautet; bis Steffi das raus hat, ist man vermutlich eh lange vorbei ;-)...

Gruß
Peter
PeterG
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Post by GangMan
Also hier in AT lösen wir es mit "Bxxx > Richtung", also z.B. "B123 > Entenhausen". Als Kriterium kommt dabei, was auf den Schildern steht, wenn man es nicht weiß, dann die ungefähre Richtung. Oft ist da www.viamichellin.com gut, der hat da zumindest für die größeren Straßen immer recht genaue Angaben.

In meinen Augen haut das so gut hin. "Halten sie sich rechts in die B123 Richtung Entenhausen" ist eine absolut brauchbare Ansage. Ob jetzt Ramps oder Major ist halt so eine Sache (ich persönlich bin ja für Ramps), aber da brech ich mal nix vom Zaun.

Wolfgang
GangMan
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Post by GangMan
Ah, sorry, habe ich falsch verstanden. Also bei zweispurigen Tracks würde ich von Fall zu Fall entscheiden. Bekomme ich wirklich in beide Richtungen eine Ansage und wenn ja, wie wichtig ist sie. Wenn es wirklich ganz wichtig ist, müsste man sich im Sinne von Wayfinder-Segmenten einen Split überlegen, ansonsten würde ich es allgemein halten. Bei Autobahnen "AS Entenhausen" und bei B-Stücken vielleicht wirklich, wie nikokoren gesagt hat, einfach den Namen der Straße.
Aber ja, ich geb dir recht, kann man definieren (die Frage ist halt, wie oft es vorkommt - KISS Prinzip usw.).

Wegen in Gemeinden: Ich schreib da wirklich z.B. "Hauptstraße > Bla", also die Straße, wo ich hin abzweige, denn wenn eine Ramp oder auch eine B in eine andere Straße einmündet, kommt da (natürlich je nach Winkel) keine gesonderte Ansage mehr, weshalb es schon wichtig ist, das zu kennzeichnen, wohin es geht.
GangMan
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Post by GPSRitter
Lego hat recht.
Da kommt gar keine Ansage somit ist die Benennung so wie sie ist vollkommen ausreichend.
Ich hätt' dort ja trotzdem 2 einspurige hingemacht ...
Zusammenführen für 60 m wäre mir zu viel Arbeit gewesen :mrgreen:
GPSRitter
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Post by LegoM
Da kommt doch gar keine Ansage, oder?
LegoM
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Post by LegoM
Ich sehe jetzt immer öfter in den Alternate names der Straßen den Ortsnamen verzeichnet, während in den City Names korrekt der Gemeindename steht. Ist das mit den Alternate names Absicht?
LegoM
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Last edited by LegoM on Thu Nov 29, 2012 3:35 pm, edited 1 time in total.

Post by nikokoren
Ich glaub was er meint ist, das diese ramp zwei richtungen hat.

Zum besseren Verständnis: sie führt richtung entenvausen, aber auch von entenhausen weg.

Hab in solchen fällen einfach den namen der straße reingeschrieben

Und dann sobald sich das straßenstück wieder ein zwei einspurige aufteilt, die richtung angegeben!
nikokoren
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nikokoren
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https://world.waze.com/wiki/images/8/87/RWrsig.png

Post by PeterG
Hi,
vielleicht habe ich meine Frage nicht ausreichend präzisiert, auch wenn ich das dachte.
Benenne ich das Stück in der vorgeschlagenen Weise, stimmt es, wenn ich das markierte Segment aus der passenden Richtung anfahre. Fahre ich in die entgegengesetzte Richtung, bekomme ich evtl. eine Ansage, die meiner Fahrtrichtung entgegengesetzt ist, weil das fragliche Stück ja in beide Richtung befahrbar ist. Wie soll das benannt werden? Unbenannt bleiben darf es ja nicht, ist ja ein Bundesstraßensegment.
In meinem Beispiel kommt noch die Besonderheit - je nach Fahrtrichtung - hinzu, dass die B203 ja gar nicht verlassen wird, sie läuft mit der B76 ein ganzes Stück einfach zusammen.
Gruß
Peter
PeterG
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Last edited by PeterG on Tue Nov 27, 2012 3:20 pm, edited 1 time in total.

Post by PeterG
Hi,
mir ist schon klar, was alles möglich ist. Es wird doch aber so viel Wert darauf gelegt, dass jetzt einheitlich benannt wird; dann muss es auch klare Regeln geben. Bei Autobahnramps gibt es die gleiche Situation im übrigen auch; soweit ich sehe, gibt es auch dafür keine Regel.
Wie soll also in DE bei solchen Verbindungsstücken verfahren werden? Soll im übrigen das gleiche Schema wie bei Autobahnen angewendet werden (mal abgesehen davon, dass es keine AS, AD und AK gibt)? Und was schreibe ich bei einer Abfahrt innerhalb einer Gemeinde rein, der Gemeindename wäre ja sinnlos, da ich schon in der Gemeinde bin. Den Namen der Straße, wo die Abfahrt hinführt?

Gruß

Peter
PeterG
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Post by PeterG
Hi,
kann ich gar nicht sagen, war auch nur als Anschauungsbeispiel gedacht.

Gruß

Peter
PeterG
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