Hallo zusammen,
ich habe mal in die Hauptsatzung von Cottbus geschaut, dort heißt es
§ 1 Name der Gemeinde und Gemeindegebiet (§ 9 KVerf)
(1) Die Gemeinde führt den Namen „Stadt Cottbus/Chóśebuz“.
In dem dort zitierten §9 der Kommunalverfassung Brandenburg heißt es
§ 9 Name und Bezeichnung
(4) Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden tragen einen zweisprachigen Namen in deutscher und niedersorbischer Sprache.
In der Hauptsatzung von Bautzen habe ich keine sorbische Ortsbezeichnung gefunden. Bautzen liegt aber auch in Sachsen, da habe ich jetzt keine Quelle gefunden, dass Ortsnamen deutsch und sorbisch sind (obwohl im Sorbengesetz ein Anhang drin ist, der alle Orte auch mit dem sorbischen Namen auflistet). Wenn Orte offiziell zwei Namen haben, sollten wir das auch berücksichtigen. Die Belgier haben das Problem mit zweisprachigen Ortsnamen so gelöst "Bruxelles | Brussel" bzw "Sankt Vith | Saint Vith". In einigen Regionen finden sich auch plattdeutsche Namen auf den Ortseingangsschildern, zum Beispiel "Aurich | Auerk", in der Hauptsatzung von Aurich findet sich der plattdeutsche Name nicht, der plattdeutsche Name sollte also auch nicht in Waze erscheinen.
Die Zweisprachigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Ortsnamen selbst, sondern auch die Straßennamen im sorbischen Gebiet sollen in deutsch und sorbisch angegeben werden. Dazu heißt es im "Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg (Sorben[Wenden]-Gesetz - SWG)"
§ 11 Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet
(1) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze und Brücken im
angestammten Siedlungsgebiet sowie Hinweisschilder hierauf sind in deutscher
und niedersorbischer Sprache zu kennzeichnen.
Die gleiche Regelung gibt es im "Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sorbengesetz – SächsSorbG)"
§ 10 Zweisprachige Beschilderung
(1) Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen.
Im Geoportal Brandenburg findet man ebenfalls die Bezeichnung "Cottbus/Chóśebuz" (wird auch unter "Chosebuz" ohne Akzente gefunden). Auf der Internetseite der Stadt
http://www.cottbus.de wird das auch konsequent umgesetzt. Dort heißt es immer "Cottbus/Chóśebuz". Die Straßennamen gibt es im Geoportal aber nicht in sorbisch, auch bei einer Suche nach sorbischen Straßennamen, zum Beispiel "Žylojska droga" (Sielower Straße, dort ist das
Niedersorbische Gymnasium Cottbus) wird nichts gefunden. Die Stadt nutzt auf der Internetseite auch keine sorbischen Straßennamen.
Gruß, Stefan
Quellen:
Sorbengesetz Sachsen
https://recht.sachsen.de/vorschrift/3019
Sorbengesetz Brandenburg
https://www.landtag.brandenburg.de/sixc ... gesetz.pdf
Kommunalverfassung Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf