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Handhabung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Post by Catweazle660
Hallo allerseits,

ich hoffe ich poste das jetzt ins passende Forum ....

Es geht mir um die Art und Weise, wie mit den auf den Straßen herrschenden Tempolimits im WME umzugehen sei. Dazu muss ich ein wenig ausholen...

Normalerweise gelten hier in Deutschland folgende Limits:

a) generell
130km/h - (Richtgeschwindigkeit) auf Bundesautobahnen
100km/h - auf Bundes- und Landstraßen
50km/h - in geschlossenen Ortschaften

b) speziell
davon abweichend gibt es noch:
30km/h - in Tempo 30 Zonen
7km/h - in Verkehrsberuhigten Bereichen

und diverse Schilder mit weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen, welche aber nur auf einer Straße und auch nur bis zur nächsten Kreuzung gelten

In der Client-App hat man zwei Möglichkeiten sich die Limits anzeigen zu lassen:
a) nur bei Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit
b) dauerhafte Anzeige der über WME vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit

Im Chat hatten sich unterschiedliche Meinungen herauskristallisiert ob das Eintragen der sowieso schon per StVO vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit für einzelne Segmente sinnvoll bzw. notwendig sei.

Hintergrund:
Wenn man im Client die dauerhafte Anzeige einschaltet, so werden Segmente, für die die generelle Höchstgeschwindigkeit explizit eingetragen wurde, als Geschwindigkeitsbeschränkt dargestellt. Was meiner Meinung nach ggf. mehr zur Verwirrung beiträgt, als das es hilfreich wäre.
Andererseits wird aber nur in derart deklarierten Segmenten auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung hingewiesen, in Segmenten die nur die generelle Höchstgeschwindigkeit aufweisen erfolgt hingegen keine Warnung, auch wenn man zu schnell fährt.

Vorschlag zur Verbesserung:
statt der zwei bisher existierenden Möglichkeiten der Darstellung würde ich vorschlagen dies auf die folgenden drei Möglichkeiten zu erweitern:
a) Anzeige nur bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (wie bisher)
b) Anzeige aller Tempolimits mit Warnung auch bei der per StVO vorgegebenen Geschwindigkeit
c) Anzeige nur bei explizit vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Warnungen aber wie b)

Dies würde in meinen Augen beide im Chat diskutierte Varianten abdecken. Man bräuchte nicht überall wo ggf. leicht eine Überschreitung des Limits stattfindet diese explizit eintragen. Leute, die nur bei Einschränkungen visuell aufmerksam gemacht werden möchten, könnten die Variante c) wählen und würden nicht ständig mit der Darstellung ohnehin wirksamer Limits genervt werden.

Bin schon auf die Argumentationen PRO und CONTRA gespannt

Mit freundlichen Grüßen
Catweazle660
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Post by Appfel
Ich muss sagen, ich finde es ganz praktisch. Gerade, weil ich dann weiß, dass die jeweilige Straße eine Geschwindikkeitsbegrenzung eingetragen hat, was nicht immer der Fall ist! Fehlt der Eintrag kann man sich noch immer an das Gefühl halten, mit der Standardgeschwindigkeit fährt man da meistens gut. Vielmehr fände ich es gut, wenn eine Reduzierung der Geschwindigkeit (z.B. Ortsanfang nach Landstraße) angezeigt werden würde, dass man länger bremsen kann und nicht ganz so aprupt bremsen muss.
Appfel
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Post by Catweazle660
Ich hab mir meinen zu Beginn gemachten Vorschlag noch mal durch den Kopf gehen lassen ...

Als (noch) Neuling kommt man halt auf so manche Idee, welche man u.U. dann mit der "harten" Realität erst nach Zeit und besserem Wissensstand abgleichen kann und muss.

Leider kennt Waze keine "Default-Geschwindigkeit" für bestimmte Straßentypen, daher obliegt es den Editoren die geltende Höchstgeschwindigkeit einzutragen, oder auch nicht. Schön wäre es jedoch, wenn dies mit weitestgehend gleichen Kriterien geschehen würde, d.h. soll eine Höchstgeschwindigkeit überall eingetragen werden, oder nur dort wo sie vom "normalen" Limit abweicht. Macht es Sinn die "Standard-Höchstgeschwindigkeit" ggf. nur dort explizit einzutragen, wo der Autofahrer u.U. Gefahr läuft (warum auch immer) zu schnell zu fahren.

Wie gesagt, wenn die Höchstgeschwindigkeit wirklich dauerhaft zu sehen wäre, wäre das auch für mich O.K.. Zur Zeit würde dies aber bedeuten, dass jedes Segment mit einem Geschwindigkeitseintrag versehen werden muss, damit eine einheitliche Darstellung entstehen kann.

Gruß
Catweazle660
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Post by Catweazle660
@TSD66 - Zwar musste ich mich (nach über 40 Jahren) auch per Recherche belehren lassen, dass nach der StVO eine Geschwindigkeitsbeschränkung (solange man nachvollziehbar auf der gleichen Straße weiterfährt) nicht an der nächsten Kreuzung/Einmündung endet.

In meinen Augen unsinnigerweise ist die Wiederholung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen/Einmündungen in der StVO nur als "Kann" nicht als "Muss" vorgesehen, auch wenn dies dazu führt, dass Verkehrsteilnehmer aus unterschiedlichen Richtungen kommend, je nach dem ob sie ortskundig oder ortsunkundig sind mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten weiterfahren dürfen.

Das diese Vorschrift auch bei den zuständigen Behörden nicht überall bekannt zu sein scheint erlebe ich derzeit quasi vor meiner Haustür. Hier wurde jüngst in einem Abschnitt der Straße die Geschwindigkeit auf 30km/h in beiden Richtungen herabgesetzt. An beiden Enden des Bereiches fehlt aber jenes Schild, dass die Begrenzung wieder aufhebt. Nach StVO müssten somit alle aus dem Abschnitt kommenden Fahrzeuge auch über eine Kreuzung hinaus bis zum Ende der Straße die 30 einhalten, auch wenn andere, welche diesen Abschnitt (eine Sackgasse) noch nie befahren haben ab der Kreuzung mit 50km/h fahren dürften.

Meines Erachtens gehört die StVO in dieser Hinsicht mal überarbeitet, da der sog. "Gesunde Menschenverstand" hier eindeutig die bessere Lösung parat hat. Leider hat nach Recherche ein OLG nach StVO geurteilt, während ein LG schon 2003 das m.E. praktikablere Urteil gefällt hat.

Gruß
Catweazle660
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Post by CBSYS0
Hallo,

Gibt es mittlerweile ähnliches für IOS?

Lg Christian
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Post by CBSYS0
Wavy7B9 wrote:
CBSYS0 wrote: Gibt es mittlerweile ähnliches für IOS?
Hallo Christian

Ich verstehe die Frage in diesem Zusammenhang nicht :? ...

Grüße
Felix

Ich glaube hier ist was schief gelaufen..

Hatte einen Beitrag gesehen wo es um eine Android App ging die wohl die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufnimmt, da wollte ich mal wissen ob es sowas auch für iOS gibt, konnte bis jetzt noch nichts dazu finden.


Euch allen ein schönes Wochenende ;)


Lg Christian
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Post by MrDonut261
Finde es auch nicht störend :)

Ist das kleinste Probleme an Waze :lol: :lol:
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Post by Mynios
Wenn an bremst weil einem das Navi das sagt, dann läuft was falsch. ;) Die Augen gehören auf die Straße! Der eine oder andere mag es als hilfreich empfinden wenn man sich nicht mehr an das letzte Schild erinnert... aber hier weiß ich aus eigener Erfahrung dass Navis (inkl. Waze) hier nicht unfehlbar sind und auch die Verkehrsschilderkennung in Autos nicht perfekt ist.
Mynios
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Post by Schremser
Catweazle660 wrote:...Meines Erachtens gehört die StVO in dieser Hinsicht mal überarbeitet, da der sog. "Gesunde Menschenverstand" hier eindeutig die bessere Lösung parat hat...
TSD66 wrote:...Es gibt einiges an Regeln, dass von Behörden entweder wissentlich ignoriert wird oder nicht bekannt zu sein scheint. :D
Die Regelungen zur Ausschilderung von Tempolimits sollten allerdings wirklich mal überabeitet und dann auch konsequent eingehlaten werden, da stimme ich zu.
Volle Zustimmung auch von mir, was die Überarbeitung der StVO in diesem Punkt betrifft, es gibt da offenbar doch einige (scheinbare) Widersprüche. Ich habe lange in der Region Mannheim gelebt und komme noch heute oft dahin. Dort werden z. B. vorfahrtsberechtigte Strassen, durch die Linienbusse verkehren und die durch eine 30er-Zonen hindurch führen würden, von diesen Zonen ausgenommen, da innerhalb dieser Zonen keine Vorfahrtsstraßen erlaubt sind (?). → Nach jeder Einmündung/Kreuzung gibt es dann erneut 30er-Ronden, anstatt auch die Strasse selbst in die 30er-Zone einzubinden. Fehlte so ein Schild, wenn man eine 30er-Zone verlässt und auf die einbiegst, würde 50 km/h gelten, weswegen die Verkehrsbehörde alles mit den 30er-Ronden zupflastert.
Catweazle660 wrote:...Leider hat nach Recherche ein OLG nach StVO geurteilt, während ein LG schon 2003 das m.E. praktikablere Urteil gefällt hat.
Hättest du ggfs. noch einen Link zu den beiden Urteilen parat?
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Post by Schremser
Stimmt, so habe ich das damals auch einmal erklärt bekommen, dass das in der VwV steht, habe ich wohl vergessen. Der Kalk rieselt schon... :roll: :lol:
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