HI,
davon halte ich gar nichts, weil das keinerlei sinnvolle Abgrenzung ergibt und jeden für Navigation sinnvollen Bezug zerstört. Solange eine Straße zu einer Gemeinde gehört (ob da nun gerade Gebäude sind oder nicht), gehört der Ortsname dazu. Ausnahmen sind Autobahnen und Bundesstraßen (letztere soweit sie nicht neben der B-Nummer noch einen normalen Straßennamen tragen, dann muss zu Navigationszwecken der Ort wieder eingetragen werden). Bei Landes- und Kreisstraßen ist das - glaube ich - noch nicht wirklich diskutiert worden; da deren überregionale Bedeutung aber gering ist, gehört der Ort wohl eher dazu.
Gruß
Peter
davon halte ich gar nichts, weil das keinerlei sinnvolle Abgrenzung ergibt und jeden für Navigation sinnvollen Bezug zerstört. Solange eine Straße zu einer Gemeinde gehört (ob da nun gerade Gebäude sind oder nicht), gehört der Ortsname dazu. Ausnahmen sind Autobahnen und Bundesstraßen (letztere soweit sie nicht neben der B-Nummer noch einen normalen Straßennamen tragen, dann muss zu Navigationszwecken der Ort wieder eingetragen werden). Bei Landes- und Kreisstraßen ist das - glaube ich - noch nicht wirklich diskutiert worden; da deren überregionale Bedeutung aber gering ist, gehört der Ort wohl eher dazu.
Gruß
Peter
Re: @trunkenbold