Ich habe mal die deutsche Regelung aus der Anlage zur StVO rausgekramt, darin findet sich kein Verbot, die Straße als Nichtanlieger zu durchfahren. Damit haben wir in D und Ö verschiedene Gesetzeslagen, so dass ich eine abweichende Attributierung auch völlig ok finde. In Österreich sind's halt zugleich Anliegerstraßen, also das was als Private Road einzutragen ist.
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12 Zeichen 325.1
Beginn eines
verkehrsberuhigten Bereichs Ge- oder Verbot
1.
Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
3.
Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4.
Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Erläuterung
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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Beginn eines
verkehrsberuhigten Bereichs Ge- oder Verbot
1.
Fahrzeugführer müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
3.
Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4.
Fahrzeugführer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
Erläuterung
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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Re: Spielstraße, 30ger Zone