Der Name selber wird wohl kaum geschützt sein. Das Abschreiben von den Schildern ist also okay. Wenn die Namen aber einer Datenbank oder einem anderen, fremden Datenbestand entnommen werden, dann ist dieser Datenbestand möglichweise ja ein geschütztes Werk. Und die Entnahme aus dem Datenbestand ist dann zwar möglicherweise kostenlos, aber eine Quellenangabe obligat...
Area Manager östl. Ruhrgebiet
@t3ladi
Soll mir recht sein
Eine Abklärung, die endgültige Rechtssicherheit schafft, wäre meiner Meinung nach aber dennoch notwendig.
Soll mir recht sein
Eine Abklärung, die endgültige Rechtssicherheit schafft, wäre meiner Meinung nach aber dennoch notwendig.
Area Manager östl. Ruhrgebiet
Hallo zusammen!
Ich habe heute aufgrund einer email-Anfrage an die Bezirksregierung Köln, die für die Dienste des NRW-Atlas mit seinen Portalen wie z.B. TIM-online zuständig ist, ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin geführt. Diese möchte zwar hier nicht namentlich erwähnt werden, aber jeder Interessierte kann sich wohl an die Abteilung 7 dort wenden, wenn es Fragen gibt.
Gegenstand meiner Frage war, ob ich die Dienste des NRW-Atlas für die Benennung von Straßen in Waze benutzen darf. Grundtenor ihrer Antwort war: Ja!
Ich, andere und Waze dürfen nur in keinem Fall die Behauptung anstellen, eine amtliche Ausgabe des Kartenmaterials zu sein. Dann sind alle privaten Recherchen, die ich privat bezüglich Straßennamen anstelle, frei und auch ohne Quellenangabe nutzbar. Ich darf also die amtliche Karte betrachten, Straßennamen prüfen und in Waze eintragen. Dies habe wohl den selben Stellenwert wie jede andere privat durchgeführte Recherche, so z.B. Nachschauen vor Ort oder das Betrachten gedruckter Stadtpläne.
Ein "Geschmäckle" (wie man außerhalb von NRW zu sagen pflegt ) bleibt hier aber: Es ist eine telefonische Aussage und kein schriftliches Dokument, welches ich in Händen halten kann...
Ich habe heute aufgrund einer email-Anfrage an die Bezirksregierung Köln, die für die Dienste des NRW-Atlas mit seinen Portalen wie z.B. TIM-online zuständig ist, ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin geführt. Diese möchte zwar hier nicht namentlich erwähnt werden, aber jeder Interessierte kann sich wohl an die Abteilung 7 dort wenden, wenn es Fragen gibt.
Gegenstand meiner Frage war, ob ich die Dienste des NRW-Atlas für die Benennung von Straßen in Waze benutzen darf. Grundtenor ihrer Antwort war: Ja!
Ich, andere und Waze dürfen nur in keinem Fall die Behauptung anstellen, eine amtliche Ausgabe des Kartenmaterials zu sein. Dann sind alle privaten Recherchen, die ich privat bezüglich Straßennamen anstelle, frei und auch ohne Quellenangabe nutzbar. Ich darf also die amtliche Karte betrachten, Straßennamen prüfen und in Waze eintragen. Dies habe wohl den selben Stellenwert wie jede andere privat durchgeführte Recherche, so z.B. Nachschauen vor Ort oder das Betrachten gedruckter Stadtpläne.
Ein "Geschmäckle" (wie man außerhalb von NRW zu sagen pflegt ) bleibt hier aber: Es ist eine telefonische Aussage und kein schriftliches Dokument, welches ich in Händen halten kann...
Area Manager östl. Ruhrgebiet
Nun, nett war die Dame tatsächlich. Auch sehr hilfsbereit. Gar nicht so Behördenstyle, wie man vllt. erwarten könntet3ladi wrote: die "nette" Dame
Daher wäre es sicher auch hilfreich, wenn nun nicht jeder Waze-Editor da täglich eine email hinsendet... Auch gilt die Aussage für NRW, die restlichen Bundesländer habe ich nicht befragt.
Da aber eine Nutzung scheinbar ganz offiziell möglich ist könnte doch hier recht einfach ein Offizieller von Waze aktiv werden: ein paar Standardbriefe an jedes Land losschicken, erklären worum es bei Waze geht (die Dame aus Köln hatte noch nie was davon gehört) und um eine offzielle Freigabebestätigung bitten. Dann kann die Nutzung ganz offen auch von Seiten des Unternehmens Waze als erlaubt kommuniziert werden. Das wäre der beste Weg!
Area Manager östl. Ruhrgebiet
Und hier sollten alle fündig werden...
http://www.geoportal.de/DE/Geoportal/ge ... ml?lang=de
Und womit ich hier inspiriert werden soll, sehe ich am Tel. nicht so recht...
http://inspire-geoportal.ec.europa.eu/
http://www.geoportal.de/DE/Geoportal/ge ... ml?lang=de
Und womit ich hier inspiriert werden soll, sehe ich am Tel. nicht so recht...
http://inspire-geoportal.ec.europa.eu/
Gruß Frieder # AM ~ Ex-Social Media Experte & Ex-CM ~ Android beta Tester
Was ist mit den offiziellen (öffentlichen) Daten des statistischen Bundesamtes, wenn ich wissen möchte, zu welcher Gemeinde eine Strasse gehört bzw. ich einen Merge-Antrag stellen will?
Hier gibt's die z.B. die aktuelle Gemeindeliste (2. Quartal 2013):
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... tuell.html
Was ist mit der Postleitzahlensuche der Deutschen Post, um die Schreibweise von Straßennamen zu klären?
http://www.postdirekt.de/plzserver/
Hier gibt's die z.B. die aktuelle Gemeindeliste (2. Quartal 2013):
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten ... tuell.html
Was ist mit der Postleitzahlensuche der Deutschen Post, um die Schreibweise von Straßennamen zu klären?
http://www.postdirekt.de/plzserver/
Sehe ich das richtig, dass das also auch für die Karten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie gilt?hiergiltdiestfu wrote:Offizielle Werke die von einer Bundes- oder Landesbehörde, einer Körperschaft des Bundes oder Landes oder einem Gericht veröffentlicht werden, sind in Deutschland immer gemeinfrei.
http://www.geoportal.de/DE/Geoportal/Ka ... ml?lang=de
Auf http://www.geoportal.de heisst es in den Nutzungsbedingungen:
Hinsichtlich der weiteren Nutzung der dargestellten Geodaten wird auf die Quelle verwiesen:
Ansehen = nachsehen, wie eine Strasse heisst, darf ich also gratis.Nutzungsbedingungen der Kartenviewer des Geoportal.DE
Die Nutzung des Kartenviewers ist kostenfrei.
Hinsichtlich der weiteren Nutzung der dargestellten Geodaten wird auf die Quelle verwiesen:
Dort heisst es dann:Für die Nutzung des im Kartenviewer voreingestellten Hintergrundkartendienstes, dem WMTS WebAtlasDE, wenden Sie sich bitte an das GeoDatenZentrum des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie.
http://www.geodatenzentrum.de
Ich bin kein Jurist, aber für mich heisst das: nicht nur ich, sondern auch Waze darf diese Daten ohne Entgeld frei nutzen.Open Data
Ab sofort sind Geodaten des BKG gemäß Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) als Open Data verfügbar und können kommerziell und nichtkommerziell geldleistungsfrei genutzt werden.
https://s.waze.tools/lc.pnghttps://s.waze.tools/beta.pnghttps://sign.waze.tools/betc.pnghttps://s.waze.tools/s0100.pnghttps://s.waze.tools/p0500.pnghttps://s.waze.tools/c5.png
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Hier mal ein konkretes Beispiel vom Flughafen Braunschweig.pizuz wrote:Interessanterweise gibt es sogar bei unterschiedlichen Zoomstufen Unterschiede.
In der Zoomstufe mit Maßstab 1:36112 ist die Landebahn noch nicht verlängert und die "Grasseler Straße" noch durchgehend:
http://up.picr.de/17241124ai.jpg
Eine Zoomstufe mehr, also bei 1:18056 ist die Landebahn bereits verlängert und die "Grasseler Straße" unterbrochen:
http://up.picr.de/17241198er.jpg
https://s.waze.tools/lc.pnghttps://s.waze.tools/beta.pnghttps://sign.waze.tools/betc.pnghttps://s.waze.tools/s0100.pnghttps://s.waze.tools/p0500.pnghttps://s.waze.tools/c5.png
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Da bin ich sogar schon ein Stück weiter gekommen. Mir hat heute die Stadt Braunschweig schriftlich (per Post) im Anschluß auf einige Detailauskünfte zur Klassifikation einiger Strecken bestätigt: "Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr www.nwsib-niedersachsen.de die entsprechenden Straßenklassifizierungen für ganz Niedersachsen im NWSIB einzusehen."
Somit läßt sich hier schon mal eindeutig klären, ob ein Streckenabschnitt als Bundes-, Landes- oder Kreisstraße einzustufen ist. Die Gemeindegrenzen sind hier auch mit eingezeichnet, so dass für die Beschriftung des City-Feldes keine gesonderte Recherche erforderlich ist.
Somit läßt sich hier schon mal eindeutig klären, ob ein Streckenabschnitt als Bundes-, Landes- oder Kreisstraße einzustufen ist. Die Gemeindegrenzen sind hier auch mit eingezeichnet, so dass für die Beschriftung des City-Feldes keine gesonderte Recherche erforderlich ist.
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Re: Verwendung von Google, was ist erlaubt und was nicht!