Hallo Catweazle660 (und natürlich auch alle anderen Mitlesenden)!
Wir freuen uns immer, wenn jemand sich Gedanken über die Verbesserung von Karte und App macht, aber wie schon angesprochen, kann sich die Editoren-Community nur ersterem widmen.
Was die Fragen zum Umgang mit Tempolimits im WME angeht, hier mal kurz zusammengefasst die wichtigsten aktuell geltenden Grundsätze:
Wir freuen uns immer, wenn jemand sich Gedanken über die Verbesserung von Karte und App macht, aber wie schon angesprochen, kann sich die Editoren-Community nur ersterem widmen.
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Ist für eine Geschwindigkeitsbeschränkung kein Geltungsbereich angegeben (zum Beispiel eine Meterangabe oder durch Kombination mit einem Gefahrenzeichen wie "Kurve" oder "Baustelle"), gilt die Beschränkung auch über die nächste Kreuzung hinaus bis zu einer Aufhebung durch Aufhebungsschild, eine Ortstafel oder eine neue ausgeschilderte Beschränkung.Catweazle660 wrote:[...] und diverse Schilder mit weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen, welche aber nur auf einer Straße und auch nur bis zur nächsten Kreuzung gelten. [...]
Was die Fragen zum Umgang mit Tempolimits im WME angeht, hier mal kurz zusammengefasst die wichtigsten aktuell geltenden Grundsätze:
- Kennen wir ein festes, dauerhaftes Tempolimit, tragen wir es ein
- Wissen wir, dass auf einer Strecke wechselnde Limits gelten (zum Beispiel generell 50 aber nachts aus Lärmschutzgründen nur 30), tragen wir nichts ein. Ein Kartenkommentar kann aber für andere Editoren hilfreich sein, so müssen sie nicht erneut recherchieren.
- Auf Autobahnen ohne Tempolimit wird nichts eingetragen.
- Auf Strecken mit Wechselverkehrszeichen wird nichts eingetragen.
- Beschränkungen für einzelne Fahrzeugarten (zum Beispiel für LKW) werden ignoriert, sowohl dauerhafte als auch zeitlich begrenzte Tempolimits.
- Kreisverkehre erhalten nur dann einen Eintrag, wenn sie extra ausgeschildert sind. Ansonsten erfolgt kein Eintrag. (siehe auch hier)
- Geänderte Tempolimits in Baustellen werden nicht eingetragen beziehungsweise werden bereits eingetragen Tempolimits deshalb nicht geändert. Eine Änderung erfolgt nur, wenn sich nach dem Ende der Baustelle das vorherige Limit ändert, weil zum Beispiel die Strecke nun besser ausgebaut ist.
Re: Handhabung von Geschwindigkeitsbegrenzungen