Blitzer mit variabler Geschwindigkeit

Hallo allseits,

habe mich gerade durch 70 Treffer in der Forumsuche gelesen, aber keine Antwort auf mein Problem gefunden.
Welche Geschwindigkeit ist bei Blitzern einzugeben, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit variabel ist?

Zur Erläuterung:
Auf der Tauernautobahn im Land Salzburg gilt das IGL (Immissionsschutzgesetz Luft), sodass bei schlechter Luftqualität (also praktisch immer, weil die Grenzwerte so niedrig sind) die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt wird. Die Blitzer fotografieren dann entsprechend je nach gerade aktiver Beschränkung.

Wenn ich nun einen Blitzer mit Geschwindigkeit 100 anlege, dann werden die wazer - wenn ich das richtig verstanden habe - nur dann akustisch gewarnt, wenn sie 100 überschreiten.
Wenn allerdings die Default-Geschwindigkeit 130 gilt und die Blitzer auf 100 gesetzt sind, dann würden diejenigen, die erlaubt zwischen 100 und 130 fahren, umsonst gewarnt.

Wie soll man vorgehen, welche Geschwindigkeit soll man bei den Blitzern eingeben?
Soll man immer die höchstmögliche erlaubte Geschwindigkeit (hier also dann 130) eingeben und alles, was darunter beschränkt wird - auch wenn es in der Praxis schon der Normalfall ist - muss der Fahrer selber wissen, ohne dass er akustisch gewarnt wird, oder soll man 100 als praktischer Normalfall eingeben und der wazer weiß dann eh selber, wenn er 130 fahren darf?

Dieselbe Frage stellt sich für Deutschland, wo gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, ebenso für noch niedrigere variable Geschwindigkeitsbeschränkungen.

gruß

wolfgang

Immer die niedrigste erlaubte.

Gerade der IGL ist da gemein. Um Salzburg habe ich den bisher immer nur aktiv gesehen. Auf der inntalautobahn ist er mal an, mal aus.
Lieber einmal zuviel gewarnt, als dann doch erwischt werden.
Und gerade der IGL ist ja Strafmäßig auch nicht zu verachten.

Gruß,
Eric

Auch in Deutschland gibt es variable Geschwindigkeitsbeschränkungen. Vermutlich wird es dort auch irgendwo mal einen festen Blitzer geben. Letztendlich gilt hier natürlich das gleiche Prinzip wie in AT: niedrigste Geschwindigkeit.

An Stellen wo es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen vorhanden sind gibt es auch keine Blitzer.

Allerdings ist die Aussage dass es in D Strecken gibt wo keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden ist nicht ganz so glücklich ausgedrückt. Wenn man mal die nur noch wenigen Autobahnabschnitte sich ankuckt wo keine Schilder mit Höchstgeschwindigkeiten aufgestellt sind gilt in D die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Es gab sogar mal Schilder (z.B. AD Hamburg Südost) die eine von 130 abweichende Richtgeschwindigkeit angezeigt haben. Sobald es zu einem Unfall kommt wird immer die Frage aufkommen wer zumindest Mitschuld hat. Und da wird alles mit eingerechnet was oberhalb der Richtgeschwindigkeit liegt.

War zwar ein wenig Offtopic, aber ich konnte mir das nicht verkneifen. :roll:

Das hätte ich im OP schon fast selber geschrieben, dass wir hier nur über Beschränkungen und nicht über die Richtgeschwindigkeit und ihre rechtlichen Implikationen diskutieren möchten, hatte aber gedacht, dass ich mir das sparen kann :smiley:

Ich stell teilweise Blitzer mit Absicht auf 0 weil die Warnung in einer engen Kurve liegt und man nie eine akustische warnung bekommen würde. Ich hätte am liebsten bei ALLEN Blitzern eine 0 stehen das ich vor allen akustisch gewarnt werde. Macht ja wenig Sinn wenn ich gerade bei der Ampel stehe 5 Meter danach die Warnung kommt und kurz vorm Blitzer bin ich schon auf 70 und hab keine akustische Warnung erhalten.