Hi,
in den letzten Monaten gab es Irritationen darüber, was in Deutschland als Kreisverkehr zu mappen ist.
Es gab zwei Grundideen: “Wenn man im Kreis fährt und Ausfahrten hat, ist es ein Kreisverkehr” vs. “Wenn Schild 215 hängt ist es ein Kreisverkehr”.
Die Betrachtung des Für und Wider beider Ansätze hat im Ergebnis zu “Wenn man im Kreis fährt ist es ein Kreisverkehr” geführt. Wir mappen Kreisverkehre also auch dann, wenn Schild 215 nicht aufgehängt ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ampeln zur Priorisierung eingesetzt sind. Schild 215 definiert nach StVO nicht wann ein Kreisverkehr vorliegt, sondern regelt die Vortfahrt.
Was sich nicht ändert:
Auch weiterhin sollen in Wohngebieten keine Kreisel benutzt werden. Gelegentlich bremsen die Gemeinden den Verkehr in Wohngebieten, indem mittig auf der Kreuzung eine Blümchenanlage gepflanzt wird, um die man außen rumfahren muss. Diese Minigebilde führen eher zu Verwirrung, wenn hier Ansagen “am Kreisverkehr nehmen Sie die dritte Ausfahrt” kommen.
Ciao,
Detlev