Hallo,
da laut deutscher StVo für den “Verkehrsberuhigten Bereich” (im Volksmund fälschlicherweise oft “Spielstraße”) als Geschwindigkeitsvorgabe "Schrittgeschwindigkeit "gilt, diese aber nicht eindeutig festgelegt ist, aber die Gerichte in der Praxis verschiedene Geschwindigkeiten interpretieren (zwischen max 5 und maximal 20) und im WME keine einheitliche Praxis herrscht:
Gibt es eine einheitliche Vorgabe wie dies im WME zu pflegen ist? Ich plädiere dafür und schlage 6 km/h vor…
Bei Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen (Speed Limits, daher die vonn uns oft gebrauchte Abkürzung SL) wurden die Regeln hauptsächlich in diesem Thread diskutiert.
Dort wurde anfangs auch über 6 km/h für verkehrsberuhigte Bereiche gesprochen, im Laufe der Diskussion wurde aber als Konsens 7 km/h herausgearbeitet.
Ah, ok - Danke! Hatte den Bericht bzw. den entsprechenden Abschnitt über die Suchfunktion nicht gefunden.
Die Suchfunktion hier im Forum ist auch schon eine ganze Weile buggy und berücksichtigt meist nur Beiträge aus den letzten sechs Monaten. Leider! ![]()