Brauchen wir dann (zumindest) für Radarboxen, die zwischen den Fahrstreifen stehen, nicht jeweils zwei eingezeichente Boxen?
Als Beispiel, diese Radarboxen steht in der Mitte und das Sichtfenster zeigt Richtung Venediger Au (abgesehen davon, dass die Box derzeit überhaupt gerade abgebaut ist). Es könnte in Zukunft aber auch sein, dass die Fahrer Richtung Praterstern “fotografiert” werden. Daher meine Überlegung ob nicht auch ein Radar in die andere Fahrtrichtung eingezeichnet werden sollte? https://www.waze.com/de/editor/?env=row&lon=16.39527&lat=48.22031&layers=485&zoom=7
Wo ich weiß das ein Radar auch öfters mal gedreht wird hau ich ein 2ten blitzer dazu.
Ich weiß nicht wie die neuen Front Blitzer aussehen. Wenn die so aussehen wie die auf der Autobahn dann können die eh nur in eine Richtung blitzen. Also nicht in die eine Richtung von vorne und in die andere von hinten.
Schüttelstraße, Landstraßer Gürtel und Schönbrunner Straße sind die Radars. Jetzt wo ichs les kommts mir wieder. Das sind die gleichen wie auf der Autobahn. Den auf der Schönbrunner Straße hab ich schon gesehen.
Sprich die blitzen nur in eine Richtung. Zuerst ein Radar das von hinten blitzt und ca 100m weiter 2 Stangen mit einem Blitzer und einer Kamera.
Bringt sich übrigens auch nix so in den Blitzer zu fahren das mehrere Autos auf dem Bild sind. Es werden nämlich 2 Fotos gemacht und im Extremfall kann man damit dann die Geschwindigkeit der einzelnen Autos ausrechnen. [emoji6]
Der Aufbau dieser Frontkameras hat vor allem rechtliche Gründe. Die deutschen Kollegen können diesbezüglich sicher noch umfangreicher und detaillierter Auskunft geben.
In Deutschland ist ausschließlich der Fahrzeugführer, nicht der Halter für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich. Um das Delikt ahnden zu können, muss sowohl Fahrzeug als auch Fahrer einwandfrei identifiziert werden.
In Österreich ist dies nicht notwendig. Es ist zwar ebenfalls der Fahrer zur Rechenschaft zu ziehen und verantwortlich, jedoch muss der Fahrzeughalter diesen bei der zugesandten Lenkererhebung benennen.
Um nun endlich die bösen Ausländer bestrafen zu können, die auf unseren Straßen zu schnell fahren, war eine Erhöhung des Bußgeldkataloges - ich glaube mich zu erinnern, dass die Strafe zumindest 70 Euro betragen muss - eine Gesetzesänderung und der Aufbau dieser von vorne blitzenden, den Fahrzeuglenker identifizierenden, Geräte nötig.
Seit langem im Probebetrieb übrigens auf der S1, nach dem Tunnel Rannersdorf, in Fahrtrichtung SCS/A2/A23. In Gegenrichtung nach der Ausfahrt Vorarlberger Allee. Mittlerweile ebenfalls A23 Hanson-Kurve, Auffahrt und Ausfahrt Altmannsdorf und an den in anderen Beiträgen erwähnten Plätzen.
Zug um Zug wird man aus oben genannten Gründen immer mehr Geräte mit der Frontfotografie ausstatten. Auswirkungen auf das Messverfahren oder zusätzliche Messpunkte ergeben sich dadurch nicht.
Da der einzige Unterschied darin liegt, dass nun von vorne und hinten geblitzt wird, ist wohl eine extra Kennzeichnung nicht nötig.