Hallo zusammen,
Kurzfassung: Die Sorben sind in Deutschland als nationale Minderheit mit eigener Sprache anerkannt. Das offiziell anerkannte, sogenannte “angestammte Siedlungsgebiet” der Sorben ist in Gesetzen und Verordnungen der Länder Sachsen und Brandenburg festgelegt. Nach einer Diskussion in der CM-Runde haben wir beschlossen, dass wir auch sorbische Straßennamen eintragen wollen (vorerst nur in Brandenburg, da dort Straßen im angestammten Siedlungsgebiet in deutscher und niedersorbischer Sprache zu kennzeichnen sind, während Straßen die Beschilderung in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen soll).
Es soll eingetragen werden:
- Deutscher Städtename
- Deutscher Straßenname
- Alt-Name: Sorbischer Straßenname
Inzwischen habe ich Rückmeldungen von etwa der Hälfte der Gemeinden im sorbischen Siedlungsgebiet in Brandenburg. der aktuelle Stand und die Listen der Gemeinden sind unten zu sehen.
EDIT: Listen entfernt
Eine weitere Idee ist, alle Straßen im sorbischen Siedlungsgebiet bis zum 21.Februar 2023, dem Internationalen Tag der Muttersprache mit dem Alt-Namen in Sorbisch zu ergänzen. Das könnte dann auch in Social Media vermarktet werden.
Langfassung: Die Sorben sind in Deutschland als nationale Minderheit mit eigener Sprache anerkannt. Das offiziell anerkannte, sogenannte “angestammte Siedlungsgebiet” der Sorben ist in Gesetzen und Verordnungen der Länder Sachsen und Brandenburg festgelegt.
Sorbengesetz Sachsen https://recht.sachsen.de/vorschrift/3019
Sorbengesetz Brandenburg https://www.landtag.brandenburg.de/sixc … gesetz.pdf
Kommunalverfassung Brandenburg https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf
Die Kommunalverfassung von Brandenburg sieht vor, dass die Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden einen zweisprachigen Namen in deutscher und niedersorbischer Sprache tragen. Von den 43 Gemeinden in Brandenburg tragen 23 Gemeinden laut Hauptsatzung offiziell einen deutsch/sorbischen Gemeindenamen, bei 3 weiteren Gemeinden wird vermutlich ein deutsch/sorbischer Gemeindename geführt, bei 10 Gemeinden ist nur der deutsche Gemeindename offiziell (zum Teil sind es Gemeinden, in denen nur einige Stadtteile zum sorbischen Siedlungsgebiet gehören) und bei 7 Gemeinden ist es unklar (hier war keine Hauptsatzung der Gemeinde zu finden). Vermutlich werden in der nächsten Zeit noch einige Gemeinden den Städtenamen um den sorbischen Städtenamen ergänzen. Die Haptsatzungen dieser Gemeinden stammen noch aus der Zeit vor Verabschiedung des Sorbengesetzes in Brandenburg.
Von den 44 Gemeinden im Siedlungsgebiet der Sorben in Sachsen haben in ihrer Hauptsatzung 4 Gemeinden explizit drinstehen, dass die Gemeinde nur den deutschen Namen führt, bei den anderen heißt es nur “Der Rat der Gemeinde (deutscher Name) erlässt folgende Hauptsatzung”. Daraus schließe ich, dass nur der deutsche Name der offizielle Gemeindename ist, auch wenn bei vielen Gemeinden das Dienstsiegel, Briefkopf und Internetseite zweisprachig sind, zum Teil auch so in der Hauptsatzung oder einer Satzung zur Förderung der sorbischen Sprache festgelegt.
Die Zweisprachigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Ortsnamen selbst, sondern auch die Straßennamen im sorbischen Gebiet sollen in deutsch und sorbisch angegeben werden. Dazu heißt es im “Gesetz zur Ausgestaltung der Rechte der Sorben (Wenden) im Land Brandenburg (Sorben[Wenden]-Gesetz - SWG)”
§ 11 Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet
(1) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze und Brücken im angestammten Siedlungsgebiet sowie Hinweisschilder hierauf sind in deutscher
und niedersorbischer Sprache zu kennzeichnen.
Eine ähnliche Regelung gibt es im “Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sorbengesetz – SächsSorbG)”
§ 10 Zweisprachige Beschilderung
(1) Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch die Behörden des Freistaates Sachsen und die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere an öffentlichen Gebäuden, Einrichtungen, Straßen, Wegen, öffentlichen Plätzen und Brücken, soll im sorbischen Siedlungsgebiet in deutscher und sorbischer Sprache erfolgen.
Kleiner Unterschied ist, dass in Brandenburg Straßennamen in beiden Sprachen anzugeben sind, während in Sachsen Straßennamen in beiden Sprachen angegeben werden sollen. Dieser Unterschied zeigt sich auch darin, dass in Brandenburg zweisprachige Gemeindenamen umgesetzt werden und in Sachsen nicht.
Eine weitere Idee ist, alle Straßen im sorbischen Siedlungsgebiet bis zum 21.Februar 2023, dem Internationalen Tag der Muttersprache mit dem Alt-Namen in Sorbisch zu ergänzen. Das könnte dann auch in Social Media vermarktet werden.
Gruß, Stefan